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TreuValues AG akzeptiert Honorare in Bitcoin (BTC). Der massgebliche Wechselkurs richtet sich nach dem aktuellen Marktpreis. Interessierte Mandanten können uns direkt kontaktieren.
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Bei Bitcoin-Zahlungen für Dienstleistungen ist der CHF-Gegenwert zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung massgebend für die MWST-Abrechnung. Wir berechnen und dokumentieren dies korrekt.
Bitcoin in der Firmenbuchhaltung? Wir helfen bei der korrekten Verbuchung, Bewertung nach OR und der Darstellung im Jahresabschluss — für Einzel- und Konzernabschlüsse.
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