Änderung MWST 2025

Ab dem 1.1.2025 können Unternehmungen, die jährlich nicht mehr als CHF 5 Millionen Umsatz machen, die MWST jährlich abrechnen. Damit, so war die Meinung im Parlament, sollte der administrative Aufwand verringert werden. Weiterhin müssen jedoch Quartalszahlungen geleistet werden. Die Berechnung der Quartalszahlung erfolgt aufgrund der Steuerforderung des Vorjahres. Die Umstellung auf die jährliche Abrechnung muss bis 28. Februar 2025 beantragt werden. Wir sind der Ansicht, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine administrative Erleichterung handelt, und empfehlen unseren Kunden nicht, diese Vorstellung vorzunehmen.


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